Arbeitsgebiete
- Allgemeines Zivilrecht
- Kauf- und Werkvertragsrecht, vertragliche Gestaltung
- Arbeitsrecht
- Abfindung, Zeugnis, Kündigung
- Familienrecht
- Trennung, Scheidung, Sorge und Umgang
- Gewaltschutz
- Mediation in Familien u. Organisationen
- Staatlich anerkannte Gütestelle
- Strafrecht
- Verteidigung, Nebenklage von Gewaltopfern, Beratung von Opfern rechtsextremer Gewalt
- Verfahrenspfleger
Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers besteht darin, in einem Verfahren vor dem Betreuungsgericht, sei es auf Bestellung eines Betreuers oder auf Anordnung in eine unterbringende Institution, z. B. in ein Krankenhaus, die Interessen des Betroffenen zu vertreten. Er kann bei Gericht Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und auch an den Anhörungen teilnehmen. Er nimmt, ähnlich wie ein Rechtsanwalt, als Parteivertreter die gleichen Rechte und Pflichten für seinen „Mandanten“ wahr. Daher gelten für einen Verfahrenspfleger auch die gleichen Bestimmungen zum Datenschutz, zur Dokumentation - Führen einer Akte - und das Aussageverweigerungsrecht.